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AGB

AGB – Bildwert Hilpert (Fotografie & Film)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Leistungen

Die Fotografin erbringt fotografische und filmische Leistungen gemäß individueller Vereinbarung (insbesondere Angebot und Auftragsbestätigung).

Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Auftrag.

3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis von Stunden-, Halb- oder Tagessätzen bzw. individuell vereinbarten Pauschalen.

Zusatzleistungen, insbesondere Bildauswahl, Bildbearbeitung (Postproduktion), Schnitt oder besondere Leistungen, werden gesondert berechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Die Fotografin ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

4. Reisekosten

Reisekosten werden gesondert berechnet. Dies umfasst insbesondere:

  • Fahrtkosten (km-Pauschale)
  • Reisezeit
  • ggf. Übernachtungs- und Nebenkosten

Bei mehrtägigen Produktionen können abweichende Pauschalen vereinbart werden.

5. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den erstellten Bildern und Filmen ein einfaches Nutzungsrecht.

Dieses umfasst die Nutzung für Unternehmenskommunikation, insbesondere:

  • Website
  • Social Media
  • PR und Unternehmensdarstellung

Die Nutzung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, sofern nicht anders vereinbart.

Nicht umfasst sind insbesondere:

  • Nutzung für bezahlte Werbemaßnahmen (z. B. Anzeigen, Kampagnen)
  • Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung

Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen eingeräumt.

Die Fotografin bleibt Urheberin der Werke und ist berechtigt, die erstellten Inhalte für Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden.

6. Urheberkennzeichnung

Die Fotografin hat das Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG.

Bei jeder Veröffentlichung der Bild- und Filmaufnahmen ist die Fotografin in geeigneter Weise als Urheberin zu nennen, beispielsweise in der Form:
„Foto: Bildwert Hilpert“ oder „Foto: Britta Hilpert“.

Die Nennung hat, soweit technisch möglich und branchenüblich, unmittelbar am Bild oder im Impressum bzw. im Bildnachweis zu erfolgen.

Eine unterlassene oder fehlerhafte Urheberkennzeichnung berechtigt die Fotografin zur Geltendmachung eines Zuschlags in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann auf die Urheberkennzeichnung verzichtet werden. In diesem Fall wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf das Nutzungshonorar berechnet.

7. Bildbearbeitung / Rohdaten

Die Auswahl der Bilder sowie deren künstlerische und technische Bearbeitung erfolgt durch die Fotografin.

Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.

Veränderungen der Bild- und Filmaufnahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, insbesondere Bearbeitungen, Montagen oder nachträgliche Veränderungen, sind nur mit Zustimmung der Fotografin zulässig.

8. Lieferung und Datenbereitstellung

Die Lieferung erfolgt digital über eine Online-Galerie oder Cloud-Lösung.

Lieferzeiten:

  • Fotografien: in der Regel innerhalb von 7 Werktagen
  • Film- und Videomaterial: nach individueller Vereinbarung und abhängig vom Projektumfang

Die Fotografin ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die Bereitstellung von Zugang zu den Aufnahmeorten
  • die Einhaltung und Kommunikation von Sicherheitsvorschriften
  • die Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. bei Personen, Marken, Grundstücken, Drohneneinsatz)

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet.

10. Haftung

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Eine Haftung für folgende Umstände ist ausgeschlossen:

  • Verzögerungen durch Baustellenabläufe oder betriebliche Prozesse
  • Einschränkungen durch Sicherheitsbestimmungen oder fehlende Freigaben
  • nicht durchführbare Aufnahmen aufgrund von Witterung, Baufortschritt oder behördlichen Vorgaben (z. B. Drohnenflugverbote)

11. Terminreservierung und Verschiebung

Bei Produktionen, die vom Baufortschritt oder von Witterungsbedingungen abhängig sind, kann ein Zeitraum (z. B. Kalenderwoche) für die Durchführung der Aufnahmen reserviert werden.

Die Reservierung eines Zeitraums stellt eine Leistung dar und kann gesondert berechnet werden. Eine vereinbarte Reservierungspauschale wird bei Durchführung des Auftrags angerechnet.

Ein konkreter Termin wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt und ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich.

Eine kostenfreie Verschiebung oder Absage ist bis 3 Werktage vor dem Termin möglich.

Bei kurzfristiger Verschiebung oder Absage kann ein Ausfallhonorar berechnet werden:

  • ab 3 Werktagen vorher: 50 %
  • ab 24 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen: 100 %

Witterungs- oder bauablaufbedingte Verschiebungen bleiben kostenfrei, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen erfolgt.

Erfolgt der Ersatztermin später als 14 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin, kann eine erneute Reservierungspauschale berechnet werden.

Bei mehrfacher Verschiebung behält sich die Fotografin vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.

12. Archivierung

Eine dauerhafte Archivierung der Bild- und Videodaten durch die Fotografin wird nicht garantiert.

Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der Daten verantwortlich.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.