
Bestandteile:
Ab 2020 müssen Drohnenbetreiber bei den nationalen Behörden registriert sein. Die Mitgliedstaaten können so genannte „Flugverbotszonen“ definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. „Flugverbotszonen“ können Flughäfen und Flugplätze oder Stadtzentren umfassen. Diese Vorschriften, die die bestehenden nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, betreffen nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren.
Die Regeln gelten für alle Betreiber von Drohnen – sowohl für Fachleute als auch für diejenigen, die Flugdrohnen in ihrer Freizeit betreiben.
Weiterführender Link: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland